Doc PersonalBeratung GmbH Erfurt vor 2 Wochen

Ärztl. Psychotherapeut (m/w/d)

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Ärztl. Psychotherapeut (m/w/d) in Großraum Erfurt WIR SUCHEN SIE! Für ein sozialpsychiatrisches Zentrum, mit bestem Ruf im Großraum Schwerin, stellen wir ab sofort eine(n) Ärztlichen Psychotherapeut (m/w/d) ein. Bei einer Festanstellung wird ein direktes Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Auftraggeber geschlossen.

Doc PersonalBeratung stellt für Sie den Kontakt zu den Unternehmen her und begleitet Sie in allen Prozessen bis hin zur Vertragsunterschrift. Unsere Beratung ist für Sie immer kostenfrei.

Ihr Profil

  • Sie besitzen die deutsche Approbation
  • Facharztanerkennung für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder eine Facharztanerkennung mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie
  • Umfassende Erfahrung und Kenntnisse in der Diagnostik und Therapie psychischer Krankheitsbilder
  • Kreativität und Engagement für die Ihnen anvertrauten Patienten und Patientinnen
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Motivation, moderne Versorgungsstrukturen auf- und auszubauen
  • Flexibilität und die Bereitschaft, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln

Ihre Aufgaben

  • Diagnose, Therapie und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen
  • Durchführung von Einzel- und Gruppentherapien
  • Enge Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Team aus Fachärzten, Psychotherapeuten, Pflegekräften und weiteren Behandlern Das Angebot
  • Verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem dynamischen, multiprofessionellen Team
  • Möglichkeit, eigene Diagnostik- und Therapieschwerpunkte zu setzen
  • Attraktives Vergütungspaket mit leistungsbezogenen Bestandteilen
  • Flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten ohne Schicht-, Bereitschafts- oder Notdienste
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln
  • Entlastung bei Verwaltungsaufgaben durch geschulte Kollegen und Kolleginnen
  • Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt - Ihre Daten werden durch die Doc Personalberatung GmbH streng vertraulich behandelt. Sollte diese Stelle nicht genau Ihren Interessen entsprechen, bieten wir Ihnen gerne auch ein kostenloses Beratungsgespräch an - diskret und vertraulich finden wir Ihre Wunschstelle!
Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Das brauchst du auf jeden Fall

  • Anerkennung als Pflegefachkraft
  • Approbation

Aus der Stellenanzeige gelesen · nur geprüfte Pflichtangaben werden hier gezeigt

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

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