Psychologische*r Psychotherapeut*in mit mindestens angestrebter Vertiefung in Klinischer Neuropsycho

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Auszug aus der Stellenanzeige von Universität Regensburg

Originaltext · strukturiert aufbereitet

ID: 26.141 Humanwissenschaften Psychologischer Psychotherapeut/ Psychologische Psychotherapeutin mit mindestens angestrebter Vertiefung in Klinischer Neuropsychologie (m/w/d) Klinische Neuropsychologie und Neuropsychologische Psychotherapie Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz für Neuropsychologie am Lehrstuhl von Prof. Dr.

Jennifer Randerath unterstützt die Forschung und Lehre der Professur.

Die Gesetzesreform im Bereich der neuen Psychotherapiestudiengänge bringt den Ausbau der Hochschulambulanzen für Psychotherapie mit sich, denn hier sollen die Lehrtherapien für die Psychotherapie-Studierenden bereitgestellt und neue Behandlungsformen erforscht werden, sowie Weiterbildungsangebote erfolgen.

Mit dem neuen Zweig der Klinischen Neuropsychologie und Neuropsychologischen Psychotherapie an der Universität Regensburg wollen wir das Angebot schrittweise erweitern und die Versorgung für unsere Patienten und Patientinnen mit kognitiven und affektiven Folgen von Hirnschädigungen und -erkrankungen verbessern.

Unsere Ambulanz hat das Ziel als Weiterbildungsstätte den Nachwuchs zu fördern. Der Antrag zur Anerkennung der Weiterbildungsermächtigung (VT, NP) ist in Vorbereitung. Eckpunkte Beginn: 01.11.2026 Umfang: Teilzeit 20 h / Woche Vergütung: TV-L E14 Befristung: für ein Jahr*

Wir bieten

  • Bei positiver Entwicklung und Evaluierung besteht die Möglichkeit der Entfristung
  • Gemeinsame Gestaltung der Hochschulambulanz mit modernen Behandlungsräumen
  • Eine eigenverantwortliche Tätigkeit in einem wachsenden, hoch motivierten Team
  • Die Möglichkeit psychotherapeutische Praxis mit Lehr- und Forschungsinteressen zu verbinden Regelmäßige
  • Intervision und eine umfangreiche (Test)-Bibliothek
  • Die Möglichkeit zur Anwendung innovativer Behandlungsmöglichkeiten
  • Tarifliche Bezahlung und die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes

Ihre Aufgaben

  • Eigenverantwortliche
  • Durchführung und Dokumentation von psychotherapeutischen
  • Sprechstunden, Diagnostik und ambulanten neuropsychologischen Psychotherapien (auch unter Hospitation von Studierenden der Psychologie im Rahmen von Praktika und der berufsqualifizierenden
  • Tätigkeiten) Übernahme organisatorischer Aufgaben und Unterstützung von Lehr- &
  • Forschungsvorhaben
  • Gewährleistung der Fachaufsicht und ggf
  • Supervision von Studientherapien

Ihr Profil

Master in Psychologie oder vergleichbarer Studienabschluss und Approbation Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut (w/m/d) Mindestens angestrebte Vertiefung in Klinischer Neuropsychologie Gute Kenntnisse der Grundlagen von Klinischer Psychologie und Psychotherapie z.B. in Verhaltenstherapie Starkes Interesse für Klinische Neuropsychologie Handlungswissen sowie therapeutische Kompetenz in unterschiedlichen Störungsbereichen Selbständigkeit und Flexibilität Interesse, an Projekten zur Weiterentwicklung von Diagnostik und Behandlungsmethoden mitzuwirken Bereitschaft, Studierende in psychotherapeutische Behandlungen einzubeziehen Die Vertiefung in Klinischer Neuropsychologie ist wünschenswert.

Voraussetzung ist aber mindestens das Ziel, die Vertiefung in absehbarer Zeit (Qualifizierungsziel) zu erreichen. Die Universität Regensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die Universität Regensburg setzt sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein (nähere Informationen unter https://www.uni-regensburg.de/universitaet/jobs-und-karriere/familien-service). Bei im Wesentlichen gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt eingestellt.

Bitte weisen Sie auf eine vorliegende Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin. Bitte beachten Sie, dass wir Kosten, die bei einem etwaigen Vorstellungsgespräch für Sie anfallen sollten, nicht übernehmen können.

Kontakt

Für Auskünfte steht Ihnen Frau Prof. Dr. Jennifer Randerath (E-Mail: Jennifer.Randerath@ur.de) zur Verfügung.

Bewerbungen sind mit üblichen Unterlagen bis spätestens 03.08.2026 ausschließlich über den unten stehenden Bewerbungsbutton möglich. *Hinweis zur Befristung: Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist, können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Bayern gestanden haben bzw. derzeit stehen, nicht berücksichtigt werden.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Das brauchst du auf jeden Fall

  • Anerkennung als Pflegefachkraft
  • Approbation

Aus der Stellenanzeige gelesen · nur geprüfte Pflichtangaben werden hier gezeigt

Wie gefragt ist dieser Beruf?

265 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 265 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

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