werdetherapeut
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Psychotherapeut:in in Weiterbildung

ArbeitsortHamburg und Umgebung
BeschäftigungVollzeit
VertragBefristet
HomeofficeKeine Angabe

Nächste geplante Weiterbildungsstarts
Psychotherapie für Erwachsene, VT: 01.09.2026

  • derzeit stehen noch frei Plätze zur Verfügung. Bewerbungen sind weiterhin möglich und werden im laufenden Auswahlverfahren berücksichtigt.

Psychotherapie für Erwachsene, TP: 01.01.2027
Änderungen vorbehalten

Dauer des Weiterbildungsabschnittes
3 Jahre (Vollzeit)

Art der Beschäftigung
Befristetes Beschäftigungsverhältnis als Psychotherapeut:in in Weiterbildung in Vollzeit

Abschluss
Berufsbezeichnung Fachpsychotherapeut:in (nach mindestens fünfjähriger Weiterbildung und bestandener fachpsychotherapeutischer Prüfung)

Aufbau und Inhalte der Weiterbildung

Während des ambulanten Abschnittes der Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut:in sind Sie als Psychotherapeut:in in Weiterbildung an der MSH angestellt und erwerben wesentliche gebietsspezifische und verfahrensspezifische Handlungskompetenzen. Im Mittelpunkt des Weiterbildungsabschnittes steht die ambulante Behandlung von Patient:innen. Die Behandlungen finden unter enger fachlicher Begleitung durch die Weiterbildungsbefugten und regelmäßiger Supervision statt.

Darüber hinaus umfasst die Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut:in theoretische Inhalte im jeweiligen Vertiefungsverfahren einschließlich Gruppenpsychotherapie sowie Selbsterfahrung, deren Umfang sich nach dem jeweiligen Vertiefungsverfahren richtet. Die Inhalte der Theorieseminare gliedern sich in gebietsübergreifende, gebietsspezifische und verfahrensspezifische Themen und umfassen neben Grundlagen der Psychotherapie insbesondere diagnostische Verfahren, die Gestaltung therapeutischer Prozesse, störungsspezifische Behandlungskonzepte und spezifische Therapieverfahren.

  • Versorgungsbereich: Ambulante psychotherapeutische Versorgung
  • Befugnisumfang: 36 Monate

Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie

  • Dr. Inka Eisfeld
  • Dr. Friederike Meyer

Richtlinienverfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

  • Gebiet: Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
  • Versorgungsbereich: Ambulante psychotherapeutische Versorgung
  • Befugnisumfang: 36 Monate

Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie

Berufliche Perspektiven

Mit der Berufsbezeichnung Fachpsychotherapeut:in eröffnen sich Ihnen vielfältige berufliche Perspektiven. Sie können zum Beispiel eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung beantragen und eine eigene Praxis eröffnen oder leitende Tätigkeiten in Institutionen, wie zum Beispiel Kliniken oder Beratungsstellen übernehmen. Fachpsychotherapeut:innen können Leistungen für Versicherte der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung erbringen und abrechnen.

Bewerbung

Die Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut:in richtet sich an Personen, die eine Approbation nach dem neuen Psychotherapeutengesetz (PsychThG) erworben haben. Die Auswahl und Zulassung zur Weiterbildung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie eines Bewerbungstages vor Ort. An diesem Tag werden die Bewerber:innen in Einzel- und Gruppensituationen bewertet. Neben therapeutischen und fachlichen Kompetenzen werden auch soziale und persönliche Fähigkeiten geprüft.

  • Für einen Weiterbildungsstart am 01.09.2026 können Bewerbungen im Auswahlprozess berücksichtigt werden, die bis einschließlich Freitag, den 07. August 2026 eingehen.

Folgende Unterlagen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vollständig eingereicht werden:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben inkl. biographischer Reflexion der Therapeutenpersönlichkeit (max. 2 Seiten): Reflektieren Sie, welche persönlichen Erfahrungen im Verlaufe Ihrer Biographie bedeutsam für Ihre therapeutische Haltung sein könnten.
  • Berufsrechtlich anerkannter Bachelorabschluss in Psychologie (Urkunde und Zeugnis)
  • Berufsrechtlich anerkannter Masterabschluss in Psychologie oder Psychotherapie (Urkunde und Zeugnis)

Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut:innen sieht eine fünfjährige Gebietsweiterbildung vor. Die MSH deckt insgesamt drei von fünf Jahren Weiterbildungszeit ab. Vor oder nach Absolvieren des ambulanten Teils der Weiterbildung müssen noch zwei Jahre Weiterbildungszeit im Bereich der (teil-)stationären Versorgung erfolgen. Eine Bewerbung bei einer (teil)stationären Weiterbildungsstätte muss entsprechend eigenständig und separat erfolgen.

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